Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für den Chawwerusch Theatersaal akzeptieren Sie folgende
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Chawwerusch Theatersaal Herxheim
Alle Eintrittskarten sind nur gegen Vorabzahlung gültig. Die Bezahlung muss entweder durch die ausgedruckten Eintrittskarten oder einen Beleg bestätigt werden. Sollte dieser Nachweis fehlen, so besteht kein Anspruch auf Einlass.
Der Vorverkauf bei den Vorverkaufsstellen läuft in der Regel bis zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Der Vorverkauf im Internet läuft bis Veranstaltungsbeginn. An der Abendkasse können – falls vorhanden – Restkarten erworben werden. Sie öffnet in der Regel eine Stunde, bei Matineen und Kinderveranstaltungen 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn.
Die Berechtigung zur Ermäßigung muss mit der Eintrittskarte an der Abendkasse vorgelegt werden, ist dies nicht der Fall, so muss der Preis ohne Ermäßigung gezahlt werden, ggf. ist eine Aufzahlung erforderlich. Die Ermäßigung gilt nur für die jeweilige Person. Ausnahme: Rheinpfalzcard-Inhaber erhalten (nur) am Freitag für maximal zwei Personen um 3 € ermäßigten Eintritt.
Bei telefonischen Vorbestellungen (nur in Ausnahmefällen möglich) werden die Karten bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse hinterlegt.
Chawwerusch Theatersaal-Gutscheine sind ausschließlich im Theatersaal, der Veranstaltungsstätte des Chawwerusch Theaters, gültig. Sie sind übertragbar. Bei Chawwerusch-Veranstaltungen anderer Veranstalter („Chawwerusch unterwegs“) können Gutscheine nicht verwendet werden.
Chawwerusch-Reservix-Gutscheine müssen vor dem Theaterbesuch in Eintrittskarten für den Chawwerusch Theatersaal umgetauscht werden. Dieser Umtausch ist im Internet (www.chawwerusch.de) und bei „willy&willy – schöne Dinge“ in Herxheim möglich. Die Einlösung an der Abendkasse ist nur dann möglich, falls die jeweilige Vorstellung nicht ausverkauft ist.
Ein Chawwerusch-Reservix-Gutschein ist entspricht dem Geldwert, der auf ihm abgedruckt ist. – Bei höherpreisigen Veranstaltungen (über den Kaufpreis hinaus) ist eine Einlösung von Gutscheinen nur gegen Aufpreis möglich. Verbindlich sind die im laufenden Programm gedruckten Angaben. Falls der Eintrittspreis für eine Veranstaltung den Gutscheinwert unterschreitet, wird der Restbetrag auf dem Gutschein gutgeschrieben, eine Auszahlung des Restbetrags ist nicht möglich.
Ein Theatergutschein ist gültig für drei Jahre. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
Umtausch oder Rückerstattung von Eintrittskarten sind nur bei Veranstaltungsänderungen möglich. Eintrittskarten für Veranstaltungen, die wegen des Lockdowns ausfallen mussten, können telefonisch auf eine andere Veranstaltung umgebucht werden. Der Veranstalter haftet nicht für krankheits- oder witterungsbedingte Verhinderung der Theaterbesuchenden.
Nach Vorstellungsbeginn verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich die Entscheidung vor, ob verspätet eintreffende Zuschauer*innen zu einem geeigneten Zeitpunkt noch eingelassen werden können.
Die Sitzplätze sind nummeriert. Die Stühle dürfen nicht verstellt werden.
Die Eintrittskarten sind bis Vorstellungsende aufzubewahren. Auf Nachfrage des Veranstalters sind die Karten jederzeit vorzuzeigen.
Veranstaltungen können von der angekündigten Besetzung oder den veröffentlichten Programmpunkten abweichen. Dadurch lässt sich jedoch kein Anspruch auf Umtausch oder Erstattung ableiten.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, pyrotechnischer Artikel, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt.
Auf die Galerie dürfen keine Getränke mitgenommen werden. Bei Zuwiderhandlung besteht Haftungsanspruch für etwaige Personen- oder Sachschäden (bspw. durch herunterfallende Gläser oder Flaschen).
Licht‑, Ton‑, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – müssen vom Veranstalter genehmigt werden. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort, ohne dass der Besucher eine (Teil-) Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte.
Theaterbesucher*innen sind damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchenden, die diesen als Teilnehmenden der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt, so lange der Theaterbesucher dieser Verwendung nicht ausdrücklich widerspricht. Ein Widerspruch kann schriftlich oder mündlich an der Abendkasse oder im Chawwerusch Theaterbüro erfolgen.
Der Veranstalter ist zum ersatzlosen Ausschluss und Verweis von der Veranstaltung berechtigt, wenn der Theaterbesuchende den Bühnenbereich betritt oder gewalttätige Auseinandersetzungen veranlasst oder daran teilnimmt. Eltern haften für ihre Kinder.
Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters sowie der Verkauf von Eintrittskarten wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.
Der Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz.
Herxheim, 16. Dezember 2021, Verein Spurensicherung und Volkstheater e.V. / Chawwerusch Theater